Die Politik will die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Wie das passieren soll, dazu gibt es verschiedene Vorschläge. Derzeit müssen mögliche Spender aktiv zugestimmt haben, bevor ihnen Organe entnommen werden können. Ein Überblick über das Vorgehen in anderen europäischen Ländern:

In FRANKREICH gilt die Widerspruchslösung.
Je­der Mensch ist demnach Organspender, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Das kann man etwa, in dem man sich in ein nationales Re­gister einträgt oder seine Verwandten darüber in­formiert.In NORWEGEN dür­fen die Krankenhäu­ser hirnto­ten Men­schen die Organe entnehmen, so sich die­se oder Angehö­rige nicht zu Leb­zeiten dagegen aus­gesprochen haben. In der Praxis werden die Angehö­rigen vor der Ent­nahme gefragt.

In SCHWEDEN muss der Verstorbene in der Regel vor seinem Tod der Organspende zugestimmt ha­ben. Nur wenn seine Einstellung dazu nicht bekannt ist, werden die Angehörigen gefragt. Die Angehörigen können aber nicht dem Willen des Verstorbenen widersprechen.

Auch in DÄNEMARK gilt die Zustimmungslösung. Das heißt, die Organe können nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzei­ten einer Organspende zugestimmt hat. Wenn sein Wille nicht bekannt ist, kann die Familie ent­scheiden.

Die SCHWEIZ hat aktuell eine sehr vergleichbare Situation wie Deutschland. Jemand muß ausdrü­cklich einer Organspende zustimmen. Und auch die Angehörigen können dem Wunsch des Toten entsprechend Organe zur Spende freigeben. Allerdings sei in 60 Prozent der Fälle der Wunsch des Verstorbenen auch den Angehörigen unbekannt, was die Lage sehr erschwere, so der Direktor der Stiftung Swisstransplant, Franz Immer. Eine von Swisstransplant und der Schweizerischen Ärztevereinigung unterstützte Volksinitiative fordere die Widerspruchslösung. Eine Volksabstimmung sei 2021 zu erwarten.

In ÖSTERREICH gilt die Widerspruchslösung.

Auch in TSCHECHIEN gilt die Widerspruchsrege­lung. Wer eine Organspende ablehnt, muß dies vor dem Tod schriftlich mit amtlich beglaubigter Unterschrift der Be­hörde für Ge­sundheitsinfor­ma­tion und Stat­istik (UZIS) mit­teilen. Diese führt ein ent­sprechendes Regi­ster.

In POLEN wird man ebenfalls nach dem Tod auto­matisch zum Organspender, wenn man nicht zu Lebzeiten wider­sprochen hat. Ne­ben der Eintra­gung in einem zentralen Register genügt da­zu auch eine schriftliche, unter­schriebene Erklä­rung oder eine mündliche Willens­bekundung vor zwei Zeugen.

In BELGIEN gilt seit über 30 Jahren die Widerspruchsregelung. Sie funktioniert nach dem Mot­to: Wer schweigt, stimmt zu. Demnach wird jeder belgische Staatsbürger beziehungsweise jeder Einwohner, der seit mindestens sechs Monaten im Land lebt, nach seinem Tod zum potenziellen Organspender – außer er oder sie hat zu Lebzei­ten ausdrücklich widersprochen. Im besten Fall registrieren Bürger ihren Willen zu Lebzeiten in einem Register. Laut einer Sprecherin des Ge­sundheitsministeriums bitten die Ärzte vor Or­ganentnahme allerdings die Familie um Zustimmung.

aus: GAZ online/DPA